Infrastruktur in Spanien
Neben Strom, Wasser und Telefon, das Abwasser
Abwasser und Kanalisation
Beginnen wir bei dem neuesten Mitglied der spanischen Infrastruktur, dem Abwasser
Verwaltet wird das Abwasser vom Wasser lieferanten, bzw., vom Bürgermeisteramt, unabhängig ob Sie an die Kanalisation angeschlossen sind oder nicht, bezahlen Sie auf Ihrer Wasserrechnung rund ⅓ für Abwasserkosten. Das ist verschieden in den einzelnen, lokalen Gemeinden. Alle Gemeinden unterliegen allerdings der staatlichen Abwasserverordnung und diese besagt folgende Grundlagen:
- Alle Häuser, die 100 Meter oder weniger über öffentliche Wege und Strassen gerechnet, von einem zentralen Abwasserverteiler entfernt sind, müssen an das Abwassersystem angeschlossen werden.
- Die Verbindungen werden durch Schwerkraft mit dem entsprechenden städtischen Durchlass verbunden. Im Falle von Unebenheiten, die die Verbindung durch Schwerkraft nicht zulassen, ist der Besitzer des Betriebs verpflichtet, entsprechende Pumpen und so viele Pumpen zu installieren, wie dies zum Erreichen des Verbindungsniveaus erforderlich ist.
- In keinem Fall können die Gemeinden haftbar gemacht werden, wenn das Abwasser aus dem öffentlichen Netz in die Gebäude eindringt. Die Eigentümer müssen dies vorhersehen und ihre Installation mit angemessenen Rücklaufsicherungssystemen auslegen.
- Die Verbindung ist die Installation, die das interne Netzwerk mit dem öffentlichen Sanitärnetzwerk verbindet. Alle Verbindungen sind mit einem Verschluss vor dem Einleitungspunkt zu versehen.
- Im Falle einer Urbanisation können alle Häuser und Grundstücke vor dem Abwassernetz an eine Registrierungsstelle angeschlossen werden.
- Um eine Verbindung zum Hauptanschluss herstellen zu können, ist eine städtische Lizenz erforderlich.
- Die Anschlussarbeiten werden vom Besitzer der Immobilie getragen und nach einer städtischen Inspektion an das öffentliche Netz angeschlossen.
Bei Arbeiten auf öffentlichen Straßen muss eine Kaution hinterlegt werden, um auf mögliche Schäden an den Elementen des Netzes oder der Straße zu reagieren.
- Für die Instanthaltung der Verbindungen ist keine Lizenz erforderlich.
Den Lizenzanträgen wird ein technisches Projekt oder ein Plan mit einer detaillierten grafischen Beschreibung der Arbeiten beigefügt. Diese Arbeiten müssen vor oder gleichzeitig mit der Hauptarbeit ausgeführt werden.
Neue Gebäude müssen ohnehin an die Kanalisation angeschlossen werden. Die bestehenden Gebäude auf bebaubarem Land müssen innerhalb von maximal 5 Jahren angeschlossen sein. Bei Häusern, die weniger als 100 Meter von der letzten zentralen Verbindung entfernt sind, müssen sie innerhalb eines Jahres angeschlossen werden.
Was darf nicht ins Abwasser gelangen
Auch hier gibt es sehr strenge Regeln gegen die man verstossen kann. Klasifziert werden diese Verstösse in leicht, schwer und sehr schwer. Je nach Art, wird die Strafe von den städtischen Behörden verhängt.
Die Verjährungsfrist für Verstöße und Sanktionen wird im Gesetz 39/2015, vom 1. Oktober über die öffentlichen Verwaltungen und des gemeinsamen Verwaltungsverfahrens festgelegt.
Natürlich ist das allgemeine Abwasser wie überall, allerdings gibt es teilweise interessante Verbote.
Hier nun eine beschreibende Liste mit Dingen die nicht in den Abwasserkanal dürfen:
- In keinem Fall darf Regenwasser abgeleitet werden. Dieses Verbot bezieht sich auf alle direkten Ableitungen durch Abflüsse von Dächern, Innenhöfe, Terrassen, Gärten oder anderen Oberflächen. Es ist auch nicht erlaubt, Regenwasser gemischt mit häuslichen Abwasser abzulassen.
Regenwasser sollte in die Fahrbahnen gegossen werden. Wenn ein Bürgersteig vorhanden ist, muss das Regenwasser unter dem Bürgersteig durchlaufen und darf auf keine Weise an den Abfluss des Hauses angeschlossen werden. - Folgende sind enthalten: Fette, Därme, Tiergewebe, Mist, Knochen, Haare, Haut, Nelken, Eingeweide, Blut, Federn, Asche, Schlacke, Sand, Filterdiatomeenerde, Löschkalk, Betonreste und Zementaufschlämmungen oder hydraulische Bindemittel, Bruchstücke aus Stein, Marmor, Metall, Glas, Stroh, Spähne, Grasschnitt, Lumpen, Hopfen, Altpapier, Holz, Kunststoff, Teer sowie Abfälle und Teerprodukte aus Raffinations- und Destillationsvorgängen, Asphalt- und Verbrennungsverfahren, gebrauchte Schmieröle, Mineralien oder Kunststoffe, einschließlich Wasserölemulsionen, Schaummittel und im Allgemeinen alle Feststoffe jeglicher Herkunft mit einer Größe von mehr als 1,5 Zentimetern in jeder ihrer drei Dimensionen.
- Farbstoffe. Unter Farbmitteln werden solche Feststoffe, Flüssigkeiten oder Gase verstanden, wie Tinten, Lacke, Farben, Pigmente und andere verwandte Produkte, die, wenn sie ins Abwasser eingearbeitet werden, dies so Färben, dass diese mit keinem der Behandlungsverfahren entfernt werden können.
- Explosive Produkte oder Produkte, die in ihrem Gemisch explosiv sein können, unabhängig davon, ob sie gasförmig oder flüssig sind.

Alternativ zur Kanalisation,
gibt es die hauseigene Kläranlage.
Sollte Ihre immobilie die Anforderungen nicht erfüllen, bleibt die "alte Grube" weiter gültig.
Das alte Kammer system muss ebenfalls ein paar Auflagen erfüllen:
- Neben der "festen" Kammer uns der ersten Abwasserkammer benötigen Sie eine 2. Wasserkammer um das Abwasser nochmals zu filtern.
- Um besagtes Abwasser zu filtern bedarf es einer Filteranlage, damit das Abwasser so sauber wie möglich versickern kann.
- Am besten ist es natürlich, Sie verwenden hierzu ein fertiges System das in den Boden eingelassen wird.
- Das wichtigste bei dieser Option ist allerdings dass Sie sich vom städtischen Wasserwerk eine Bestätigung einholen dass Sie nicht an die Kanalisation anschliessen können.
Strafen für das "vergessen" eines dieser Punkte können bis zu 6.000,- € betragen, zusätzlich zur Auflage alle Normen einzuhalten.