Das Katasteramt
Das Katasteramt ist ein Verwaltungsregister, das dem Ministerium für Finanzen und öffentliche Verwaltung untersteht. Es enthält die Beschreibung der rustikalen und städtischen Immobilien und der besonderen Merkmale, deren Eintragung in das gleiche obligatorisch und kostenlos ist, Merkmale, die sie vom Grundbuchamt unterscheiden.
Dieses Register arbeitet über die Katasterreferenz, was die Lokalisierung der Immobilie in der Katasterkartographie ermöglicht, so dass genau bekannt ist, welche Immobilie in die Transaktion (Kauf und Verkauf, Erbschaft, Schenkung usw.) involviert ist, und nicht mit anderen verwechselt werden kann. Darüber hinaus wird durch den einheitlichen Katasterbezug, den Personen die Verträge über Immobilien abschließen, mehr Rechtssicherheit geboten, was ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Betrug im Immobiliensektor darstellt.
Andererseits wird der Katasterbezug von einem Katasterwert begleitet, der objektiv für jede Immobilie festgelegt wird und der sich aus der Anwendung der Bewertungskriterien ergibt, die in der Wertcharta der entsprechenden Gemeinde festgelegt sind.
Zur Bestimmung des Katasterwertes einer Immobilie, der niemals höher als der Marktpreis sein kann, werden im Wesentlichen die folgenden Komponenten berücksichtigt:
- Die Lage des Grundstücks, die städtebaulichen Gegebenheiten, die das Land beeinflussen, und seine Eignung für die Produktion.
- Die Kosten für die materielle Ausführung der Konstruktionen, die Vorteile des Vertrags, Berufshonorare und Steuern, die die Konstruktion, die Nutzung, die Qualität und das Baualter sowie den historisch-künstlerischen Charakter oder andere Bedingungen der Konstruktionen besteuern.
- Die Produktionskosten und Gewinne des Werbegeschäfts oder die entsprechenden Faktoren in Fällen, in denen es keine solche Förderung gibt.
- Die Umstände und der Marktwert des Grundstücks, der Wert der Bau- und Produktionskosten und die Gewinne des Entwicklungsgeschäfts.
Die zugewiesenen Funktionen, zur Generaldirektion des Katasters, werden durch die zentralen Dienste und die Verwaltungen in den verschiedenen Provinzen und autonomen Städten des nationalen Territoriums, mit Ausnahme des Baskenlandes und Navarras, oder durch die Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen ausgeübt.