Notarielle Kaufurkunde
Das wichtigste Dokument beim immobilienkauf
Grundvoraussetzungen für beide Parteien:
Mit diesem Dokument wechselt sprichwörtlich die Immobilie den Eigentümer, mit sofortiger rechtlicher Wirkung. Daher ist es sehr wichtig dass an disem Tag nichts fehlt und alles prima klappt.
Alle Nationalitäten müssen sich entsprechend ausweisen:
- im Fall eines Spaniers, reicht der Personalausweiß
- ein europäischer Ausländer benötigt seinen Personalausweis oder seinen Reisepass sowie die Ausländeridentifikationsnummer (NIE).
Auch Spanier mit Langzeitaufenthalt im Ausland benötigen eine NIE, wenn ihr Ausweis nicht aktuell ist. - ein nicht europäischer Ausländer kann sich nur mit seinem Reisepass ausweisen sowie der Aufenthaltsgenehmigung (TIE).
- Jegliches Dokument muss aktuell und gültig sein
- In keinem Fall kann ein Führerschein zur Ausweisung verwendet werden.
Wichtige Informationen für Ehepaare:
Im Land Valencia existiert die Gütergemeinschaft in Ehen per Gesetz, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Dies bedeutet, dass im Fall einer anderen Vereinbarung oder eines speziellen Ehevertrags aus dem Herkunftsland, beide Ehepaare eine entsprechende Verzichtserklärung unterschreiben müssen.
Zusätzlich muß dieser Vertrag in spanischer Sprache und mit Apostille vorgelegt werden.
Der Fall der steuerlichen Nicht-Residenten:
Ausländer die ihre regulären Steuern in ihrem Heimatland zahlen, sind in Spanien steuerliche Nicht – Residenten. In diesem Fall muss ein steuerlicher Vertreter in Spanien benannt werden. Meistens ist dies ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt.
Zusätzliche benötigte Unterlagen von der Verkäufer Partei:
- die eigene notarielle Kaufurkunde, um das Eigentum zu bestätigen,
- der letzte bezahlte Grundsteuerbescheid,
- das Energiezertifikat / Energieausweis, entsprechend registriert bei den Autoritäten,
- im Fall das die Immobilie Teil einer Gemeinschaftsanlage ist, benötigt man ein Zertifikat der Verwaltung, welches bestätigt, dass alle laufenden Zahlungen geleistet sind und keine Forderung offen steht.
- wenn es sich um ein freistehendes Haus handelt, ist es sinnvoll ein Zertifikat vom Bauamt zu vorzulegen dass bestätigt, das alles nach Vorschrift erbaut wurde. Sofern ein Anbau oder Umbau noch registriert werden muss, ist dies vor oder zusammen mit dem notariellen Kaufvertrag durchzuführen.
Die Steuern
Dem Verkäufer obliegt die Zahlung ...
- … der Bodenwert – Gewinn – Zuwachssteuer oder auch „Plusvalía“ genannt,
- … der aktuellen, jährlichen Steuer für Müll und Eigentum,
- … falls steuerlicher Nicht – Resident, 3% der Kaufsumme als Anzahlung auf / im Tausch gegen die Gewinnsteuer.
Dem Käufer obliegt die Zahlung …
- … der Grunderwerbssteuer (ITP) wenn es eine existierende Immobilie ist. Diese beläuft sich im Fall einer Wohnimmobilie auf 10% und im Fall eines Grundstücks oder Gewerbeobjekts auf 21%.
- … und sollte die Immobilie ein Neubau sein (Bauherr ist der Käufer), müssen noch weitere 1,5% des Werts der Immobilie als Steuern für dokumentierte Rechtsakten berechnet werden.