Schenkung
In diesem Fall erhalten die Kinder die Immobilie als „Geschenk“. Es wird angeraten dass die Schenkung sich auf das Eigentum selbst limitiert und dass die Eltern das Niesnutzrecht behalten.
Auf diese Weise können die Eltern zu Lebzeiten komplett über die Immobilie verfügen und erst beim Tod erlischt das Niesnutzrecht und die Kinder werden vollständige Eigentümer der Immobilie, inklusive alle Rechte und Pflichten.
Was die Steuern in diesem Fall betrifft, gibt es auch hier von Europa die ersten 100.000,- € Wert komplett steuerfrei, für Spanier und Europäische Ausländer gleichermaßen.
Im Augenblick gibt es bei Schenkungen keine weiteren Steuervorteile, weder auf nationaler noch auf regionaler Ebene. Frühere Vorteile wurd im Jahr 2015, vom Gesetzgeber eliminert nachdem ein Gerichtsurteil diese für Verfassungswiedrig befand.
Unser Service für Sie!
Bei Schenkungen können Sie, in einem legalen Rahmen, den Wert einer immobilie selbst bestimmen.
Sie müssen beider Wertberechnung, 2 Steuern beachten, beide sind vom Empfänger des Geschenks zu begleichen.
Zum einen die Schenkungssteuer und zum anderen die Bodenwertzuwachssteuer.
Folgend nun eine Liste mit Dientsleistungen die wir Ihnen bei einer Schenkung anbieten:
- Beratung um eine möglichst sichere und günstige Schenkung zu erreichen.
- Vorbereitung aller dafür benötigten Unterlagen.
- Übersetzung und Begleitung bei Notar
- Vorbereitung aller steuerlichen Unterlagen und anschliessende Zahlung der Steuern in Ihrem Namen
- Ummeldung aller Versorgerfirmen und Behördengänge zur Eintragung des Inhaberwechsels bei:
- Finanzamt
- Grundbuch
- Kataster
- SUMA - Staatliches Steuereintreiberbehörde
- Stromversorger
- Wasserversorger
- Telefonfirma
Informieren Sie sich über alle Möglichkeiten, ganz individuell und persönlich. Kontaktieren Sie uns!